Herkunft unserer Schlachttiere

 

Herkunftsnachweiße

Rinderpaß

Jedes Tier erhält bei seiner Geburt eine Ohrmarke und bei Rindern eine „Geburtsurkunde“ den sogenannten Rinderpass.

Aus diesem Pass wird ersichtlich:

  1. Aus welchem Betrieb das Tier stammt
  2. Welcher Rasse das Tier angehört
  3. Das Geschlecht des Tieres
  4. Das Geburtsdatum des Tieres

Meldekarte

Meldekarte zur Schlachtung. Bei der Übernahme der Tiere durch unsere Metzgerei erfolgt eine genaue Überprüfung der Daten.

Die Meldekarte für die Schlachtung wird ausgefüllt und an eine bundesweite Zentrale weitergeleitet, bei der das Tier seit dem Tage seiner Geburt gemeldet ist. Dort sind alle lebenden Tierbestände in ganz Deutschland in einer computergestützten Datenbank registriert. Mit der Schlachtmeldung erfolgt die entsprechende Eintragung in den Datensatz des Tieres.

Die „ Geburtsurkunde“ wird vom Landwirt im Original übergeben. Ein Missbrauch ist somit ausgeschlossen. Der Weg von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres ist hiermit genau nachvollziehbar und von unseren Kunden auf Wunsch jederzeit einzusehen. Es werden regelmäßig amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Papiere durchgeführt.

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